BT-1 Rechnungsnummer
Eindeutige, fortlaufende Kennung der Rechnung – Pflichtfeld nach EN 16931 und § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG.
BT-1 enthält die Rechnungsnummer. Sie muss einmalig vergeben werden; Buchstaben, Ziffern und Trennzeichen sind erlaubt.
Fehlt BT-1, meldet der Validator die Regel BR-02.
XML-Beispiel (CII)
<rsm:ExchangedDocument>
<ram:ID>RE-2026-0042</ram:ID>
</rsm:ExchangedDocument>Verwandte Themen
Rechnung auf Fehler prüfen
Kostenlos prüfenAktualisiert: 2026-11-02 · Inhalte auf Deutsch. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
