§19 UStG · ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer-Rechnung schreiben – ohne Umsatzsteuer, mit korrektem Hinweis

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, brauchst dafür aber den richtigen Hinweistext – und ab der E-Rechnungspflicht auch die passende Steuerkategorie im XML. Beides setzt FakturaPilot automatisch.

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So erstellst du sie richtig

  1. 1

    Kleinunternehmer aktivieren

    Ein Schalter im Assistenten. Danach verschwinden alle Umsatzsteuer-Zeilen aus PDF und XML.

  2. 2

    Hinweistext prüfen

    Der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG wird automatisch ergänzt und erscheint an der üblichen Stelle.

  3. 3

    PDF und XML laden

    Im XML wird die Steuerkategorie mit passender Befreiungsbegründung gesetzt – so bleibt die Datei EN-16931-konform.

Das gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung

Alle allgemeinen Pflichtangaben

Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum sowie Art und Menge der Leistung.

Kein Umsatzsteuerausweis

Weder Steuersatz noch Steuerbetrag. Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie unter Umständen dem Finanzamt.

Hinweis auf §19 UStG

Ein kurzer Satz, dass wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Korrekte Angaben im XML

Für E-Rechnungen reicht der Textbaustein nicht: Die Steuerbefreiung muss auch als Kategorie mit Begründung im Datensatz stehen.

Häufige Fragen von Kleinunternehmern

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen müssen alle Unternehmen können. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Fristen und Ausnahmen; die konkrete Einordnung klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Welcher Hinweistext ist üblich?

Ein Satz wie: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entscheidend ist, dass die Steuerbefreiung klar erkennbar ist.

Darf ich Umsatzsteuer freiwillig ausweisen?

Nein, das führt zu einer Steuerschuld aus unrichtigem Ausweis. Lass die Steuerzeilen weg und nutze den Hinweis.

Brauche ich eine USt-IdNr.?

In der Regel genügt deine Steuernummer. Eine USt-IdNr. brauchst du vor allem bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen.

Kann ich eine Kleinunternehmer-Rechnung an eine Privatperson stellen?

Ja. Die Pflichtangaben bleiben gleich, nur der Empfänger ist eine Privatperson statt eines Unternehmens.

Was passiert bei Überschreiten der Umsatzgrenze?

Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem maßgeblichen Zeitpunkt und du weist wieder Umsatzsteuer aus. Den Schalter kannst du jederzeit umlegen.

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