Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sonderfälle mit der Steuerkanzlei klären.
Muster: Aufbau einer Kleinunternehmer-Rechnung
| Absender | Name, Anschrift, Steuernummer |
| Empfänger | Firmenname und vollständige Anschrift |
| Rechnungsnummer | Fortlaufend und eindeutig, z. B. 2026-014 |
| Datum | Rechnungsdatum und Leistungsdatum bzw. Zeitraum |
| Positionen | Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis (netto = brutto) |
| Steuerhinweis | „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ |
| Zahlung | IBAN, Zahlungsziel, ggf. Verwendungszweck |
Häufige Fehler
- Umsatzsteuer versehentlich ausgewiesen – sie wäre dann geschuldet
- Rechnungsnummern mit Lücken oder Dubletten
- Fehlendes Leistungsdatum
- Kein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
Und die E-Rechnung?
Auch als Kleinunternehmer solltest du strukturierte Rechnungen empfangen und mittelfristig ausstellen können. Details auf der Seite XRechnung für Kleinunternehmer.
Häufige Fragen
Was muss ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung schreiben?
Alle üblichen Pflichtangaben plus einen Hinweis, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird. Ein Steuersatz und ein Steuerbetrag werden nicht ausgewiesen.
Sind Kleinunternehmer von der E-Rechnung befreit?
Nein, nicht grundsätzlich. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht das technische Rechnungsformat. Empfangen können muss man E-Rechnungen; beim Ausstellen gelten Übergangsfristen.
Wie formuliere ich den Kleinunternehmer-Hinweis?
Üblich ist eine Formulierung wie: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der Hinweis muss deutlich auf der Rechnung stehen.
Kleinunternehmer-Rechnung direkt erstellen
Der § 19-Hinweis wird automatisch gesetzt, Umsatzsteuer bleibt außen vor.
