Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
- Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung.
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (ein Hinweis wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ genügt).
- Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto).
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung bzw. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
- Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Empfängers in bestimmten Fällen (Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Privatpersonen).
- Das Wort „Gutschrift“, wenn der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt.
Sonderfall: Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Für Rechnungen bis 250 € brutto genügen nach § 33 UStDV vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz.
Häufige Fehler
- Fehlendes oder ungenaues Leistungsdatum.
- Doppelt vergebene Rechnungsnummern.
- Netto, Steuer und Brutto passen rechnerisch nicht zusammen.
- Kein Hinweis bei Steuerbefreiung oder Kleinunternehmerregelung.
Gilt das auch für E-Rechnungen?
Ja. XRechnung und ZUGFeRD ändern das Format, nicht die Pflichtangaben. Die Angaben müssen in den strukturierten Daten enthalten sein. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Rechnung kostenlos prüfen
Lade eine Rechnung hoch und sieh sofort, welche Pflichtangaben fehlen.
