Steuerbefreiung · Hinweispflicht
Rechnung ohne Mehrwertsteuer – wann das geht und was drauf muss
Ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst du nur in bestimmten Fällen – und dann muss der Grund auf der Rechnung stehen. FakturaPilot entfernt die Steuerzeilen und setzt den Hinweis samt passender Angabe im XML.
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Typische Fälle ohne Umsatzsteuerausweis
Kleinunternehmer nach §19 UStG
Der häufigste Fall. Du weist keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Steuerfreie Leistungen
Bestimmte Leistungen sind nach §4 UStG steuerfrei. Der konkrete Befreiungsgrund gehört dann auf die Rechnung.
Reverse-Charge im EU-Ausland
Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland geht die Steuerschuld oft auf den Empfänger über – mit USt-IdNr. beider Seiten und entsprechendem Hinweis.
Ausfuhr in Drittländer
Auch hier kann die Lieferung steuerfrei sein. Nachweise und Hinweistext richten sich nach dem konkreten Fall.
Häufige Fragen
›Darf jeder eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben?
Nein. Es braucht einen gesetzlichen Grund – etwa die Kleinunternehmerregelung, eine steuerfreie Leistung oder Reverse-Charge. Ohne Grund musst du Umsatzsteuer ausweisen.
›Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Ein kurzer, eindeutiger Satz zum Grund der Steuerbefreiung, zum Beispiel der Verweis auf §19 UStG oder auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
›Was ist bei einer E-Rechnung anders?
Zusätzlich zum Text muss die Steuerkategorie im XML stimmen, inklusive Befreiungsgrund. Sonst kann der Empfänger die Datei ablehnen.
›Was passiert bei falschem Steuerausweis?
Wer Umsatzsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet sie in der Regel trotzdem dem Finanzamt. Im Zweifel den Steuerberater fragen.
›Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden?
Bei Reverse-Charge im EU-Ausland ja, dort gehören beide Identifikationsnummern auf die Rechnung.
›Kann ich später auf Umsatzsteuer umstellen?
Ja. Im Assistenten legst du den Schalter um, ab der nächsten Rechnung wird wieder Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
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