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Elektronische Rechnung: Pflicht, Fristen und Ausnahmen

Empfangen musst du schon heute. Beim Ausstellen bleibt etwas Zeit – die du besser für eine ruhige Umstellung nutzt.

Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Zeitachse im Überblick

ZeitpunktWas gilt
seit 2025Empfang strukturierter E-Rechnungen im inländischen B2B verpflichtend
bis Ende 2026Übergangsphase: sonstige Rechnungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiter möglich
bis Ende 2027Verlängerte Übergangsphase für kleinere Aussteller (Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro)
ab 2028Neue Anforderungen greifen im inländischen B2B umfassend

Typische Ausnahmen

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen im gesetzlich definierten Rahmen
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze

Umstellungsplan in vier Schritten

  1. Eine feste E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang definieren und XML-Dateien sicher ablegen.
  2. Mit den zehn wichtigsten Kunden das gewünschte Format klären.
  3. Testrechnung ausstellen und Rückmeldung einholen.
  4. Archivprozess festlegen: Original unverändert, Zugriff geregelt.

Vertiefend: E-Rechnung-Pflicht für Freelancer und KMU sowie Fristen 2027.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsregelungen, die je nach Vorjahresumsatz bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 laufen.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Grundsätzlich inländische Unternehmen im B2B-Geschäft, unabhängig von der Größe. Für bestimmte Umsätze wie Kleinbeträge oder steuerfreie Leistungen gelten Ausnahmen.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung empfangen kann?

Der Rechnungssteller darf die E-Rechnung trotzdem versenden. Wer sie nicht verarbeiten kann, riskiert Verzögerungen und Probleme beim Vorsteuerabzug, weil die ordnungsgemäße Rechnung nicht vorliegt.

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