Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Zeitachse im Überblick
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| seit 2025 | Empfang strukturierter E-Rechnungen im inländischen B2B verpflichtend |
| bis Ende 2026 | Übergangsphase: sonstige Rechnungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiter möglich |
| bis Ende 2027 | Verlängerte Übergangsphase für kleinere Aussteller (Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro) |
| ab 2028 | Neue Anforderungen greifen im inländischen B2B umfassend |
Typische Ausnahmen
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen im gesetzlich definierten Rahmen
- Bestimmte steuerfreie Umsätze
Umstellungsplan in vier Schritten
- Eine feste E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang definieren und XML-Dateien sicher ablegen.
- Mit den zehn wichtigsten Kunden das gewünschte Format klären.
- Testrechnung ausstellen und Rückmeldung einholen.
- Archivprozess festlegen: Original unverändert, Zugriff geregelt.
Vertiefend: E-Rechnung-Pflicht für Freelancer und KMU sowie Fristen 2027.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsregelungen, die je nach Vorjahresumsatz bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 laufen.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Grundsätzlich inländische Unternehmen im B2B-Geschäft, unabhängig von der Größe. Für bestimmte Umsätze wie Kleinbeträge oder steuerfreie Leistungen gelten Ausnahmen.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung empfangen kann?
Der Rechnungssteller darf die E-Rechnung trotzdem versenden. Wer sie nicht verarbeiten kann, riskiert Verzögerungen und Probleme beim Vorsteuerabzug, weil die ordnungsgemäße Rechnung nicht vorliegt.
