Hinweis: Dieser Überblick ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfe Sonderfälle mit deiner Steuerkanzlei.
Was seit 2025 gilt
Im inländischen B2B-Bereich wurde die E-Rechnung zum gesetzlichen Leitbild. Unternehmen müssen seit 2025 strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.
Übergangsfristen beim Ausstellen
Für Rechnungsaussteller gelten zeitlich gestaffelte Übergangsregeln. Bis Ende 2026 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen genutzt werden. Für kleinere Aussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro reicht diese Übergangsphase grundsätzlich bis Ende 2027. Ab 2028 greifen die neuen Anforderungen im inländischen B2B-Bereich umfassend, soweit keine Ausnahme gilt.
Kleinunternehmer sind nicht automatisch ausgenommen
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft den Umsatzsteuerausweis, nicht grundsätzlich das technische Rechnungsformat. Auch Kleinunternehmer sollten E-Rechnungen empfangen können und ihre Prozesse für das strukturierte Ausstellen vorbereiten.
Vier praktische Schritte
- Richte einen verlässlichen Eingang für XML-Dateien ein.
- Kläre mit Kunden, ob XRechnung oder ZUGFeRD bevorzugt wird.
- Teste die Erstellung mit echten, aber kontrollierten Rechnungsdaten.
- Lege fest, wie Originaldateien nachvollziehbar und zugriffsgeschützt aufbewahrt werden.
Was FakturaPilot übernimmt
Der Assistent führt durch Pflichtfelder, berechnet Summen und erzeugt XRechnung-XML plus lesbares PDF. Eine technische Vorprüfung hilft, vermeidbare Strukturfehler zu erkennen. Für die fachliche Richtigkeit deiner Angaben bleibst du verantwortlich.
Ohne große Buchhaltungssuite starten
Fünf Rechnungen sind kostenlos enthalten. Noch nicht aktive Bezahlfunktionen sind transparent im Studio markiert.
