Pflichten · 5 Minuten

E-Rechnungspflicht: Wer muss mitmachen?

Die Pflicht kommt in Stufen. Hier ist die Übersicht für Freelancer, Kleinunternehmer und KMU – inklusive Fristen und Ausnahmen.

Was gilt seit 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das bedeutet: Wenn ein Kunde oder Auftraggeber eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung anfragt, musst du sie liefern können.

Die Stufenplan zum Ausstellen

  • Ab 2026: Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 2027: Mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz folgen.
  • Ab 2028: Alle übrigen Unternehmen, einschließlich kleiner Firmen und Freelancer, müssen E-Rechnungen ausstellen.

Wer zählt als Unternehmen?

Jede gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit gilt als Unternehmen – auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer. Die Pflicht richtet sich also nicht nach der Rechtsform, sondern nach der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wichtige Ausnahmen

  • Rechnungen unter 1.000 Euro brutto an öffentliche Auftraggeber (B2G) können von der XRechnungspflicht ausgenommen sein.
  • Bestimmte Branchen und Sonderfälle wie Bahn- oder Verteidigungsbereich haben Übergangsfristen.
  • Privatrechnungen oder Rechnungen an Endverbraucher fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht.

Mehr Details zu Ausnahmen findest du im Artikel E-Rechnungspflicht Ausnahmen.

Was du jetzt tun solltest

  1. Prüfe, welche Kunden bereits E-Rechnungen anfragen.
  2. Wähle ein Tool, das XRechnung und ZUGFeRD unterstützt.
  3. Teste den Workflow mit einer kostenlosen Rechnung.
  4. Dokumentiere den Prozess für dich und deine Buchhaltung.

Häufige Fragen

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2026 müssen große Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2027 mittlere Unternehmen und ab 2028 auch kleine Unternehmen und Freelancer. Bis dahin müssen alle Unternehmen E-Rechnungen bereits empfangen können.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, spätestens ab 2028. Kleinunternehmer sind Unternehmen im steuerlichen Sinne und fallen unter die Pflicht. Ausnahmen gelten nur in speziellen Fällen.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung erstelle?

Bei Geschäften mit verpflichteten Partnern kann die Rechnung zurückgewiesen werden. Das verzögert die Zahlung und erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Schon jetzt vorbereitet sein

Teste E-Rechnungen kostenlos, bevor die Pflicht greift.